Das Arbeitssicherheitsgesetz und das Arbeitsschutzgesetz verpflichten Unternehmen, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Das können ein/e Mitarbeiter/in genauso wie eine externe Person sein. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät Führungskräfte, aber auch Mitarbeiter/innen in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallprävention, behält den Überblick über branchenrelevante Vorschriften und rechtliche Neuerungen.
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bin ich Ihr Ansprechpartner für die:
• Arbeitsschutzorganisation
• Durchführung und Dokumentation jährlich vorgeschriebener Unterweisungen
• Einweisung in Arbeitsmittel, Maschinen und Verfahren
• Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen, Gefahrstoffkatastern und Betriebsanweisungen
• Unterstützung bei und Beratung zu Maßnahmen im Gesundheitsschutz
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